Unsere Preise: Zuhause versorgt, staatlich gefördert
Die gute Nachricht gleich zuerst: Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen Sie nicht alle Aufwendungen selbst tragen. Diese werden vielmehr von unterschiedlichen Kostenträgern getragen. Als mögliche Kostenträger kommen die Kranken- und Pflegeversicherungen in Frage.
Bei der Pflege wird grundsätzlich zwischen der sogenannten Behandlungspflege (wie etwa Verbandswechsel, Medikamentenvergabe), körperbezogenen Pflegemaßnahmen (Leistungen der Pflegeversicherung wie Körperpflege, Anziehen usw.) und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen unterschieden.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten Leistungen der Behandlungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst, wenn diese zusätzlich zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Diese Leistungen werden bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung von der Krankenkasse übernommen.
Wir sind für Sie da!
Wir kümmern uns natürlich auch um die Abrechnung mit den Kassen. Rufen Sie am besten gleich an! Wir informieren Sie gerne kostenlos und unverbindlich.